IDD-Vorbereitung für Versicherungsmakler aufwändig
Die europaweite Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD soll den Versicherungsvertrieb und dessen Transparenz, den Verbraucherschutz und die Harmonisierung nationaler Vorschriften vorantreiben. Die vorgeschriebenen 15 Stunden pro Jahr würden nicht ausreichen, um die Branche umfassend auf alle Neuerungen vorzubereiten. Viele der zukünftigen Gesetzesänderungen stellen Versicherungsvertriebler mehr in die Pflicht als bisher. Im Falle von Versicherungsmaklern ist eine Hilfeleistung des Versicherungsanbieters hingegen nicht gewährleistet, der Makler somit einem höheren Strafmaß bei Fehlern ausgesetzt.
In der ausgiebigen und lückenlosen Dokumentation von Fällen liegt die einzige verlässliche Sicherheit, wenn Versicherungsmakler verklagt werden, obwohl der Versicherungsnehmer vielleicht schuld sei, sind sich Experten sicher.
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