Sterbehilfe: Definition und rechtliche Situation

Der Partner oder die Partnerin ist unheilbar krank, leidet Schmerzen und wird künstlich am Leben gehalten. Ein moralisches, ethisches und rechtliches Dilemma für Ärzte und Angehörige. Letztere versuchen aus dem Wunsche heraus, das Leiden zu beenden, dem Angehörigen Sterbehilfe zuteilwerden zu lassen.

Arten der Sterbehilfe

Bei der Sterbehilfe muss man allerdings zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe unterscheiden.

Bei der aktiven Sterbehilfe, wie sie in der Schweiz und den Niederlanden teilweise erlaubt ist, werden dem Patienten auf ausdrücklichen Wunsch hin Medikamente in tödlicher Überdosierung verabreicht oder zur Verfügung gestellt. In Österreich ist dies allerdings verboten und erfüllt entweder den Straftatbestand von Mord, der Tötung auf Verlangen oder der Mitwirkung am Selbstmord.

Bei der indirekten Sterbehilfe handelt es sich meist um die Gabe von starken Medikamenten, die in den letzten Lebenstagen oder -stunden starke Schmerzen oder Angst lindern sollen. Diese Form der Sterbehilfe ist legal und wird im medizinischen Bereich als palliative Behandlung bezeichnet.

Bei der dritten Form, der passiven Sterbehilfe, bedarf es einer entsprechenden Willenserklärung des Betroffenen, etwa einer gültigen Patientenverfügung. Hier werden dann lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen, etwa in Form des Abschaltens eines Beatmungsgerätes. Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich legal. Gibt es keine Patientenverfügung, so entscheiden die Angehörigen oder andere befugte Personen darüber.

Vorbeugen mittels Patientenverfügung

Subsummierend bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abzulehnen, wenn Sie sich nicht mehr wirksam äußern können (weil Sie nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren können, oder, weil Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen).

Da es sich dabei um eine weitreichende Entscheidung von großer Tragweite handelt, sollten Sie sich zur Errichtung rechtskundigen Beistand holen. So können schon im Vorfeld Unklarheiten beseitigt werden – etwa, dass eine Patientenverfügung nach acht Jahren erneuert werden muss – und eine rechtswirksame Verfügung erstellt werden, die im Bedarfsfall Verbindlichkeit erlangt.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Patientenverfügung oder erstellen eine solche für Sie.