Maßnahmenpaket gegen Raser
Kaum ein Thema ließ die Wogen so hochgehen wie das von der Regierung jüngst angekündigte Maßnahmenpaket gegen Raser. Vor allem die geplante Beschlagnahmung des Fahrzeugs sorgte für Aufregung, stellt sie doch einen gravierenden Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Grund genug für uns, einen näheren Blick auf den Maßnahmenplan zu werfen.
Emotionales Thema
Klar ist: Das Thema Auto ist vielfach emotional behaftet – sei es in Form des unverzichtbaren Transportmittels (gerade in ländlichen Regionen oder im Außendienst) oder als Zeichen der Unabhängigkeit (vor allem bei jüngeren Fahrern bzw. im Alter) bis hin zum liebevoll gepflegten Oldtimer oder Ausdruck sportlicher Werte.
Doch ungeachtet des emotionalen Zugangs sind vor dem Gesetz alle gleich: Die StVO macht keinen Unterschied zwischen Klapperkiste oder Nobelkarosse – Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle gleichermaßen und auch ein Stoppschild hat für alle Verkehrsteilnehmer die gleiche Bedeutung.
Die Maßnahmen im Detail
Die Regierung hat vor allem jene im Visier, die das nicht einsehen wollen und wiederholt dagegen verstoßen, namentlich exzessive und unbelehrbare Raser. Ausgehend von aktuellen Strafkatalogen sind die geplanten Maßnahmen sogar ein Fortschritt, denn im Moment gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Strafen für ein- und dasselbe Delikt. Hier ist nicht einzusehen, warum z.B. ein Schnellfahrer in Niederösterreich billiger davonkommt als etwa in der Steiermark.
Weiters hat man es nur auf die Fälle von weit überhöhter Geschwindigkeit abgesehen. Wer mit 90 km/h durchs Ortsgebiet brettert, gefährdet neben sich selbst vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Statistiken sind voll von traurigen Beispielen. Daneben sind es vor allem illegale Straßenrennen, die verhindert werden sollen – neben Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hier von der Exekutive auch immer wieder verbotene Umbaumaßnahmen an den Autos festgestellt, die die Zulassung zum Straßenverkehr erlöschen lassen.
Dem soll nun entgegengewirkt werden:
- Erhöhung des Strafrahmens für Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit von 2180 auf 5000 Euro.
- Verdopplung der Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsübertretungen: Ein Monat (Ortsgebiet mehr als 40 km/h, Freiland mehr als 50 km/h) bzw. drei Monate (höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen und im Wiederholungsfall). Sechs Monate (80/90 km/h-Überschreitung) sowie Nachschulung.
- Verdopplung des Beobachtungszeitraums auf vier Jahre für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Teilnahme an illegalen Straßenrennen: Einstufung als besonders gefährliches Delikt mit entsprechender Bestrafung: Sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung sowie VPU.
- Beschlagnahme des Fahrzeuges: In besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei, wobei die genaue Ausgestaltung noch offen ist.
Nichts, wovor man sich fürchten müsste
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass der Gesetzgeber vor allem die uneinsichtigen, unbelehrbaren und exzessiven Raser im Fokus hat. Wer tagtäglich zur und von der Arbeit pendelt und sich dabei (weitgehend) an die Vorschriften und Begrenzungen hält, hat nichts zu befürchten. Selbst jemand, dem einmal der Gasfuß zu schwer geworden war, erwischt wurde und der danach stets unter Einhaltung der StVO unterwegs ist, muss keine Angst um sein Auto haben.
Natürlich soll eine Strafe abschreckend wirken und im Ernstfall „weh tun“. Aber das ist beileibe nichts Neues und in Italien bereits seit Jahren Usus: Wer in unserem südlichen Nachbarland stark alkoholisiert fährt, ist sein Auto los. Die Angst davor ist groß, weshalb sich die meisten an die Gesetze halten. Wenn das dadurch auch mit exzessiven Rasern in Österreich gelingt, kann uns das nur recht sein…
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