Regeln für die flotten Stadtflitzer
Geplagte Autofahrer beobachten neidisch die Fahrer von E-Scootern, die sich mühelos an Staus vorbeischlängeln, keine Parkplatzsorgen haben und scheinbar überall durchkommen. Immer öfter sieht man in unseren Städten E-Scooter. Ob geliehen oder gekauft – die elektrischen Roller sind praktisch, um durch die City zu flitzen – aber welche Regeln gelten für diese Fahrzeuge? Wo dürfen sie überall fahren und wie schnell? Hier ein Überblick:
Ein E-Scooter ist per Definition ein „Mini- oder Kleinroller mit elektrischem Antrieb“ und einer Höchstleistung von max. 600 Watt sowie einer höchstzulässigen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h. Fährt der Scooter schneller, muss ein Moped- oder anderweitiger Führerschein vorhanden sein und das Fahrzeug muss angemeldet sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auf jeden Fall muss die Geschwindigkeit aber stets der Verkehrssituation angemessen sein, was uns zur nächsten Frage bringt:
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?
Oft sieht man E-Scooter durch Fußgängerzonen oder Einkaufszentren fahren, Busspuren und Gehsteige befahren – ist das erlaubt? Jein. Grundsätzlich ist das Befahren von Gebäuden verboten, ebenso wie das Befahren von Gehsteigen oder Gehwegen – außer, die zuständige Behörde erlaubt es. Dann gilt jedoch maximal Schrittgeschwindigkeit! Zebrastreifen dürfen jedoch nicht befahren werden. Das Fahren in Fußgängerzonen ist ebenfalls verboten – sind jedoch Radfahrer erlaubt, dürfen auch E-Scooter mit angepasster Geschwindigkeit dort fahren; das gilt auch für Begegnungszonen und Wohnstraßen.
Grundsätzlich kann man sagen: Die Regeln decken sich mit jenen, die auch für Radfahrer gelten. Diese müssen auch einen Radstreifen, Radweg oder Mehrzweckstreifen nutzen, so vorhanden.
Wie muss ein E-Scooter ausgestattet sein?
Auch hier kann man sich wieder am Fahrrad orientieren: Zur Benutzung der Straße unumgänglich ist eine wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler (nach vorne in Weiß, nach hinten in Rot, zur Seite in Gelb), sowie weißes Licht nach vorne und ein rotes Rücklicht bei Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter benutzen?
Das gesetzliche Alterslimit für die Benutzung liegt wie beim Fahrrad bei 12 Jahren – hat das Kind einen Fahrradausweis, so sind es 9 bzw. 10 Jahre. Ansonsten muss eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson dabei sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahren.
Promillegrenze bei E-Scootern
Grundsätzlich empfehlen wir, nach dem Genuss von Alkohol jede Art von Fahrzeug stehenzulassen. Gerade bei E-Scootern ist eine Knautschzone faktisch inexistent und schwere Verletzungen sind vorprogrammiert. Der Gesetzgeber hat die Promillegrenze wieder dem Fahrrad angepasst und legt den Alkoholgrenzwert mit 0,8 Promille fest. Achtung: Werden Sie stark alkoholisiert auf einem Fahrrad oder E-Scooter erwischt, kann dennoch Ihr Führerschein weg sein!
Wie alle Verkehrsteilnehmer sollten Sie sich auch auf einem E-Scooter an die geltenden Regeln halten, um sich und andere Menschen vor Schaden zu bewahren und Strafen zu vermeiden, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Sie haben Fragen zu diesem oder einem anderen Rechtsthema? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Termin und sind stets um Ihr Recht bemüht!