Klettern ist nicht gleich Klettern, sondern immer eine Frage der Auslegung
Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Versicherers Die Auslegung von Versicherungsbedingungen ist immer so eine Sache. Der Oberste Gerichtshof hat in einem Stehsatz immer wieder ausgesprochen, dass für die Auslegung der Versicherungsbedingungen der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer als Maßstab heranzuziehen ist. Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders; das heißt zu Lasten des Versicherers. Besondere Schwierigkeiten [...]