Nachträgliche Haftung des Versicherunsgmaklers

Die Folgeprovision muss tatsächlich erst verdient werden Mit dem Vertragsabschluss allein ist es für den Versicherungsmakler nicht getan. Als Fachmann auf dem Gebiet des Versicherungswesens ist es seine Hauptaufgabe seinem Kunden mit Hilfe seiner Kenntnisse und Erfahrungen den bestmöglichen, Bedarf und Notwendigkeit entsprechenden Versicherungsschutz zu verschaffen, und zwar auch nach Vertragsabschluss. Dafür gilt der Haftungsmaßstab [...]