Und warum Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten
Das Verlassenschaftsverfahren ist der Grundpfeiler des österreichischen Erbrechts. Sein ureigenster Zweck ist es sicherzustellen, dass sich niemand nach dem Tod einer Person deren Besitz eigenmächtig aneignet. Weiters dient es der Feststellung des Vermögensstandes einer Verlassenschaft.
Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
Auf den Tod einer Person folgt ein Verfahren zur Verlassenschaft, das automatisch vom Verlassenschaftsgericht eingeleitet wird und die Vermögensangelegenheiten regelt. Ein Notar wird zum Gerichtskommissär bestellt. Dessen Aufgabe ist es, den Beteiligten unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens zur Seite zu stehen und diese umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufklären.
Einige Wochen nach dem Tod einer Person werden die potenziellen Erben und Angehörigen eingeladen, um den Todesfall aufzunehmen. Die Zeit davor sollten Sie nutzen, um einige Unterlagen zusammenzustellen, wie etwa eine Aufstellung der nächsten Angehörigen, Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Todesfallkosten, Sparbücher, Aufstellung der Schulden, Dokumente für Liegenschaften und Fahrzeuge etc. Auch sollten Sie in dieser Zeit einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten, da der Gerichtskommissär als verlängerter Arm des Gerichts fungiert und nicht die Interessen der Hinterbliebenen vertritt.
Schriftliche Abhandlungspflege
Herrscht unter den Erben Einigkeit, kann eine schriftliche Abhandlungspflege durchgeführt werden. Dann sind nur wenige kleine Tätigkeiten, beispielsweise die Aufnahme von Inventar und Todesfall, vom Gerichtskommissär zu erledigen. Nachdem ein Vermögensverzeichnis erstellt worden ist, erhält derjenige das Vermögen, der erklärt, das Erbe unbedingt anzutreten.
Vorsicht vor unbedingtem Erbantritt
Der unbedingte Erbantritt ist ein zweischneidiges Schwert: Zwar beschleunigt er das Verfahren und senkt die Kosten, birgt aber auch Gefahren – der Erbe haftet nämlich für die Schulden, die mit dem Erbe übertragen werden, und muss sie mit dem eigenen Vermögen tilgen.
In jedem Fall empfehlen wir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Er vertritt Ihre Interessen und kann Sie vor Risiken und finanziellem Schaden schützen.
Haben Sie Fragen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens, zu den damit verbundenen Kosten und Risiken?
Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne!